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Aufgaben der aupair-agentur

1.       Die Gastfamilie wird von der Agentur über die derzeitigen Bestimmungen bezüglich des Aupair-Programmes in Deutschland informiert

2.        Die Gastfamilie erhält die Bewerberdaten, Photos, Anschreiben an die Gastfamilie, Fragebogen, evtl. sofern vorhanden, Referenzen, Kontaktdaten des Bewerbers (mit der Empfehlung mindestens einer Kontaktaufnahme – telefonisch bzw. schriftlich – vor und während des Visumsverfahrens

3.       Einladungsschreiben und Aupair-Vertrag  wird von der Agentur zur Verfügung gestellt, Unterstützung bei der Visumsabwicklung, Hilfe bei der Auswahl einer Aupairversicherung, Unterstützung

4.       Während des Aupairaufenthaltes wird die Familie und das Aupair durch die Agentur betreut

5.       Sollte es während des Aufenthaltes zu einer Trennung von Aupair und Gastfamilie kommen, wird auch hier die Agentur versuchen zu helfen (dem Aupair wird eine andere Gastfamilie gesucht, der Familie ein anderes Aupair). Im Vordergrund steht aber auf jeden Fall der Versuch der Klärung von eventuell auftretenden Schwierigkeiten 

Aufgaben der Gastfamilie

1.       Dem Aupair wird ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt, dieses ist abschließbar, das Zimmer hat Tageslicht, es ist ausreichend möbliert, Mindestgröße 8 m². Das Zimmer befindet sich in Wohnhaus oder der Wohnung der Familie, eine Familienanbindung wird gewährleistet

2.       Das Aupair wird in die Familie integriert

3.       Aufgaben des Aupairs sind die häusliche Mithilfe, dies umfasst Babysitting, Kinderbetreuung, kleinere Arbeiten im Haushalt, das Aupair steht hierfür max. 6 Stunden am Tag bei einer maximalen Arbeitszeit pro Woche von 30 Stunden zur Verfügung. Die Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden in Absprache zwischen Gastfamilie und Aupair, die Agentur kann hier Tipps geben

4.       Dem Aupair stehen mindestens 1,5 freie Tage pro Woche zu, einmal im Monat müssen diese Freitage mindestens auf ein Wochenende fallen.

5.       Das Aupair hat die Möglichkeit, seine Religion auszuüben

6.       Gesetzliche Feiertage des Gastlandes sind als Freitage zu betrachten (grundsätzlich frei, oder sie werden durch Freizeit ausgeglichen)

7.       Das Aupair erhält ein  monatliches Taschengeld von 260,00 €, dieses Geld kann bar ausgezahlt werden oder auf ein Konto, wenn das Aupair das wünscht. Eine geringere Arbeitszeit darf nicht durch Zahlung von weniger Taschengeld ausgeglichen werden. Im Krankheitsfall ist das Taschengeld für maximal 6 Wochen weiter zu bezahlen

8.       Das Aupair erhält die Möglichkeit zum Besuch eines geeigneten Sprachkurses, wann dieser Sprachkurs stattfindet (vormittags, nachmittags oder abends), wird abgestimmt und muss auch auf die Bedürfnisse der Gastfamilie abgestimmt werden

9.       Dem Aupair steht ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen zu, wenn der Aupairaufenthalt 12 Monate beträgt. Bei einer kürzeren Aupairzeit beläuft sich der Urlaub auf 2 Werktage pro vollem Monat

10.   Die Gastfamilie holt das Aupair bei Ankunft in Deutschland an einem vereinbarten Treffpunkt ab. Solle die Gastfamilie hier keine Möglichkeit haben, muss die Gastfamilie für die Kosten aufkommen, die dem Aupair entstehen, um zur Gastfamilie zu kommen. Sollte die Agentur hier in Anspruch genommen werden, geht dies nur nach einer entsprechenden Vorinformationszeit, hierfür berechnet die Agentur 0,50 € pro gefahrenen km (gerechnet von den Büroräumen der Agentur)

11.   Das Aupair wird für die ganze Aufenthaltsdauer gegen Krankheit, Haftpflicht und Unfall ausreichend versichert. Dies muss rechtzeitig vor Anreise oder direkt bei Ankunft des Aupairs erfolgen

12.   Das Aupair muss sofort nach Ankunft in Deutschland (innerhalb der ersten Woche) beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Das Visum muss innerhalb der Gültigkeit (anfänglich 3 Monate) verlängert werden, die Gebühren hierfür trägt die Gastfamilie.

13.   Die Gastfamilie informiert die Agentur bei Ankunft, dass das Aupair angekommen ist.

14.   Die eventuelle Kündigung eines Aupairs muss schriftlich erfolgen, die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Die Gastfamilie ist nicht berechtigt, die Organisation der Heimreise bzw. mögliche Umvermittlung unabgesprochen der Agentur zu überlassen. Für den Fall, dass die Gastfamilie dies dennoch tut, wird von der Agentur eine Tagespauschale für alle anfallenden Verbindlichkeiten inkl. Kost und Logis von mindestens € 100,- + Fahrtkosten erhoben, die vom Auftraggeber zu tragen sind.

Gebühren für eine Vermittlung

1.       Die für die Vermittlung entstehenden Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:

- Die Bearbeitungsgebühr beträgt 300,00 € brutto, eine Rückforderung ist nicht mehr möglich in dem Moment, wo die Vermittlungstätigkeit, sprich Anfertigung der ersten Unterlagen, aufgenommen wird.
- Die Vermittlungsprovision beträgt bei den üblichen, visumspflichtigen Ländern (Ukraine, Georgien, Mongolei, China, Brasilien) 165,00 € brutto, diese wird, sollte das Aupair nicht bei der Gastfamilie ankommen oder von der Vermittlung zurücktreten, unverzüglich erstattet, die Gastfamilie erhält sofort weitere Vermittlungsvorschläge. Kommt das Aupair aus Gründen, die die Familie zu vertreten hat,nicht an (z.B. Ablehnung bzw. Empfehlung zur Nichtvermittlung durch Ausländerbehörde wegen bekanntgewordener schlechter Behandlung) entällt die Rückzahlung und der Anspruch auf eine Neuvermittlung  
- Bei Aupairs aus einem englischsprachigen Mutterland und Westeuropa beträgt die Vermittlungsprovision 265,00 € brutto,

Die Kosten für die Vermittlung eines Aupairs/Sprachstudentin (Bearbeitungsgebühr und Vermittlungsprovision) werden fällig mit Übersendung der Vertragsunterlagen (Aupair-Vertrag, Einladungsschreiben) an die Gastfamilie zur Unterschrift, dann zu zahlen innerhalb von 5 Werktagen, bei der Agentur eingehend.

Bei der Bearbeitungsgebühr-/Vermittlungsgebühr handelt es sich um die Bezahlung einer Dienstleistung, die bezahlt werden muss, unabhängig davon, ob das AuPair-Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt wird oder nicht. Sollte man am Anfang des  Aupair-Verhältnisses (Eingewöhnungszeit des Aupairs ca. 4 – 6 Wochen müssen angesetzt werden) nicht zurecht kommen und das Mädchen in der Familie nicht bleiben können, wird eine kostenfreie Umvermittlung vorgenommen.

2.       Bei einer Folgevermittlung ermäßigt sich die Vermittlungsgebühr auf 410,00/510,00 € brutto

3.       Für Empfehlungen an andere Familien erhält die empfehlende Gastfamilie einen Bonus auf die nächste Vermittlungsgebühr von 10,00 € brutto

4.       Bei Mädchen, die auf Eigeninitiative der Gastfamilie eingeladen werden (Unterstützung hier durch die Agentur bei den Visumsverfahren und bei der Betreuung während des Aupairjahres) beläuft sich die Vermittlungsgebühr auf 200,00 € brutto, eine Garantie bezüglich der Sprachkenntnisse kann hier nicht übernommen werden!

5.       Sollte die Familie es wünschen, dass die Vertragsunterlagen an das Aupair in deren Heimatland schnellstmöglich weitergeleitet werden, beauftragt die Agentur entsprechende Unternehmen (UPS oder DHL), dadurch entstehende erhöhte Kosten trägt die Gastfamilie. Sollte hier kein besonderer Wunsch durch die Gastfamilie geäußert werden, werden die Dokumente per Einschreiben ins Ausland versandt. In Ländern, wo per mail gesandte Unterlagen akzeptiert werden (wie z.B. Ukraine, Georgien oder Brasilien), wird selbstverständlich dieser Weg gewählt.

6.       Bei Wechselaupairs berechnet die Agentur, entsprechend auf die Jahresvermittlungsgebühr von 465,00 €/565,00 € brutto, eine entsprechende Monatsvermittlungsgebühr von 39,00 €/47,00 € brutto (pro Monat) Hier ist die Berechnungsgrundlage die mögliche Restlaufzeit des Visums

7.       Wird das Aupairverhältnis vorzeitig beendet, wird die Vermittlungsgebühr anteilsmäßig auf eine Neuvermittlung angerechnet, eine Rückzahlung erfolgt nicht.

8.   Die Gastfamilie darf nicht die Vermittlungsgebühr bzw. einen Teil der Gebühr vom Aupair zurück verlangen, diese Kosten hat die Gastfamilie zu 100 % zu tragen

Ausschluß der Haftung

1.       Bei der Vermittlungsgebühr handelt es sich um die Bezahlung einer Dienstleistung, die bezahlt werden muss, unabhängig davon, ob das AuPair-Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt wird oder nicht,

2.       Die Agentur rät dringend zur Kontaktaufnahme mit dem gewünschten Aupair, wenn möglich per Telefon oder aber schriftlich, vor Vertragsunterzeichnung, die Agentur stellt die hierzu erforderlichen Informationen zur Verfügung. Die Entscheidung für ein Aupair trägt die Gastfamilie, die Agentur kann beratend zur Seite stehen, die letztendliche Auswahl aber nicht treffen. Gebührenrückerstattung und Schadenansprüche werden dadurch ausgeschlossen

3.       Ausgeschlossen von der Haftung sind Angaben des Bewerbers, die dieser in schriftlicher Form abgibt, hier hat die Agentur keinen Einfluss, natürlich wird hier mit größter Sorgfalt gearbeitet, um Enttäuschungen im Vorfeld zu vermeiden

4.       Probleme wie z.B. eine wesentliche Verspätung bei der Ankunft des Aupairs, bedingt durch die Visumsbearbeitungszeit der Behörden, haben keine Auswirkung auf die vereinbarte Vermittlungsgebühr, hier kann nur darauf hingewiesen werden, dass von Seiten der Agentur alles gemacht wird, um einen schnellen und reibunglosen Ablauf zu gewährleisten

5.       Zusätzlich entstehende Kosten werden von der Agentur nicht getragen

6.       Sollte durch die Vermittlungstätigkeit durch die Agentur ein Schaden entstehen, haftet die Agentur nur bei Nachweis des Vorsatzes

7.       Für Schäden, die ein Aupair verursacht hat, haftet die Agentur nicht, weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten. Auch wird nicht gehaftet bei Zahlungsverpflichtungen, die das Aupair mit der Gastfamilie oder mit Dritten eingegangen ist

8.       Keine Haftung übernimmt die Agentur für Ausfallzeiten, die durch das Aupair bei plötzlicher Absage, bei Visumsablehnung der Botschaften oder sonstigen Behörden auftreten könnten.

9.       Die Gastfamilie verpflichtet sich, die Bewerbungsunterlagen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist ein Schadenersatz in Höhe von 5.000,00 € zu zahlen. Das Recht einer Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten.  Sollten Bewerber/innen, die durch die Agentur zur Verfügung gestellt wurden, abgeworben werden, steht der Agentur die doppelte Vermittlungsgebühr zu

10.   Die Gastfamilie erklärt, dass sie die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit (AuPair in deutschen Familien u. AuPair-Info für Gastfamilien) zur Kenntnis genommen hat und diese befolgen wird.

11.   Ergänzungen und Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftforn.

12.   Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, das Recht der Bundesrepublik Deutschland kommt zur Anwendung