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Rechte und Pflichten PDF Drucken E-Mail
  • Die Arbeitszeit sollte nicht mehr als 30 Wochenstunden betragen, aufgeteilt auf 5 - 6 Stunden pro Tag bei mindestens einem freien Tag pro Woche.
  • Aufgaben eines Au-Pairs sind die Kinderbetreuung, Haushaltsführung und Helfen in der Küche.
  • Grundsprachkenntnisse in der Sprache des Gastlandes sind erwünscht.
  • Dem Au-Pair steht ein eigenes Zimmer und freie Unterkunft zur Verfügung.
  • Ein Taschengeld von 260,00 € monatlich ist der Regelfall.
  • Überstunden werden zusätzlich gezahlt.
  • Ein Wochentag sowie ein Sonntag im Monat sind arbeitsfrei zu halten
  • Bei einem 12-Monatsvertrag steht dem Au-Pair ein vierwöchiger bezahlter Urlaub zu, bei Abschluss eines 6-Monatsvertrages verkürzt sich der Urlaub auf zwei Wochen.
  • Das Au-Pair erhält die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen. Die Gebühren sind vom Au-Pair zu bezahlen. Selbstverständlich steht es der Gastfamilie frei, die Kursgebühren ganz oder teilweise zu übernehmen.

  • Die Gastfamilie übernimmt die Fahrtkosten zum Sprachkurs mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Für Hin- und Rückfahrt ist das Au-Pair verantwortlich. Manche Gastfamilie gibt freiwillig einen Zuschuss. 
  • Für den Abschluss einer Au-Pair-Krankenversicherung ist die Gastfamilie verantwortlich.